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BU5 – Rehabilitationsabteilung

Die BU5, die zum Bereich forensische Psychiatrie der Rehaklinik gehört, ist eine Abteilung mit 15 Betten für erwachsene Patienten. Dort werden Patienten aufgenommen, die entweder auf gerichtliche Anordnung nach Artikel 71 des Strafgesetzbuches oder auf ärztliche Einweisung untergebracht sind. Ferner können Gefängnisinsassen aufgenommen werden, denen eine bedingte Freilassung gewährt wurde.

Auftrag und Ziele

Die BU5 hat die Versorgung von Psychiatriepatienten zum Auftrag, bei denen eine Rehabilitation oder eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft kurz- und mittelfristig nicht möglich ist. Die Personen dieser Zielgruppe sind von unterschiedlichen psychischen Störungen betroffen, z. B. Psychosen oder bipolaren Störungen.

Interdisziplinäres Team

Die Patienten werden von einem mehrsprachigen, interdisziplinären Team, das sich aus verschiedenen Berufen zusammensetzt: Facharzt für Psychiatrie, Psycholog, Sozialarbeiter, Ergotherapeut, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachpfleger in Psychiatrie und Hilfskrankenpfleger. Ein Allgemeinmediziner, der an die Abteilung angebunden ist, steht für die Behandlung somatischer Probleme zur Verfügung. Je nach den spezifischen Bedürfnissen der Patienten wird die Behandlung durch weitere Fachkräfte ergänzt: Neuropsycholog, Sporttherapeut, Psychomotoriker, Kunsttherapeut, Ernährungsberater, Hygieniker, Musiktherapeut usw.

Aufnahmebedingungen

In den meisten Fällen werden die Patienten intern aus der BU6 der Rehaklinik in die BU5 verlegt. Die Behandlung auf der BU5 zielt darauf ab, das Gefährdungspotenzial und Problemverhalten der Patienten zu reduzieren, sodass sie auf eine andere Abteilung mit weniger intensiver Betreuung verlegt werden können. Im Idealfall wird vor der Aufnahme in die BU5 ein Vorgespräch mit dem Patienten geführt. Ob die Verlegung aus der BU6 in die BU5 möglich ist, wird von einem Verlegungsausschuss erörtert und entschieden.

Therapieplan

Der Schwerpunkt der Behandlung, die eine Reduzierung der problematischen Verhaltensweisen ermöglichen soll, liegt auf der Milieutherapie. Den Patienten wird eine Reihe therapeutischer Maßnahmen angeboten. Dabei geht es nicht nur um Beschäftigung, um Langeweile zu vermeiden, sondern auch um den Erhalt bestehender und gegebenenfalls den Erwerb neuer Fähigkeiten.

Einen hohen Stellenwert haben die Psychoedukation sowie das Verständnis für die Erkrankung und deren Akzeptanz. Parallel dazu wird der Patient mithilfe einer medikamentösen Behandlung stabilisiert. Weitere Bestandteile des individuell abgestimmten Behandlungsplans sind Verhaltensweisen, soziale Interaktion, Beschäftigung, Freizeitgestaltung und Umgang mit Aggressionen.

Der Therapieplan und das therapeutische Vorgehen werden vom interdisziplinären Team gemeinsam mit dem Patienten regelmäßig neu bewertet. Anhand dieser individuellen Bilanz lässt sich der Entwicklungsfortschritt des Patienten nachvollziehen.

Die Einbindung von Angehörigen ist ausdrücklich erwünscht, wenngleich sie aktuell nur punktuell − zum Beispiel im Rahmen von Gesprächen − stattfindet. Eine stärkere Einbeziehung der Familien kann sich gegebenenfalls positiv auf die soziale Wiedereingliederung der Patienten auswirken.

Aufenthaltsdauer

Die Dauer des Aufenthalts hängt von der klinischen Entwicklung des Patienten und von den Beschlüssen der Sonderkommission (Commission spéciale) ab, die als einzige Instanz die Unterbringung aufheben kann. Der Status der nach Artikel 71 untergebrachten Patienten bedingt, dass die Behandlung zeitlich nicht begrenzt ist. Die therapeutische Arbeit mit den Betroffenen zielt jedoch darauf ab, ihren stationären Aufenthalt so weit wie möglich zu verkürzen.

Vorbereitung auf die Zeit nach dem Aufenthalt

Im Anschluss an die stationäre Behandlung wird ein Entlassungsprojekt erarbeitet und geplant. Die Entlassung erfolgt in der Regel schrittweise: Zunächst erhält der Patient begleiteten Ausgang, anschließend unbegleiteten Ausgang, danach die Erlaubnis zu einer längeren Abwesenheit (ein Tag, ein Wochenende usw.) und schließlich eine befristete Entlassung auf Probe. Abhängig von den Beschlüssen der Sonderkommission sowie dem klinischen Fortschritt des Patienten und seinem individuellen Therapieprojekt kann der Patient vor seiner Entlassung auf die Abteilung BU5 oder eine offene Abteilung verlegt werden oder eine Nachsorgebetreuung in der Poliklinik oder durch den Dienst für ambulante psychiatrische Pflege erhalten.

Auch eine ergänzende Behandlung durch weitere ambulante Dienste (Tagesklinik, Tagesstätte usw.) ist möglich. Das übergeordnete Ziel des Aufenthalts in der Abteilung BU5 ist die gesellschaftliche Wiedereingliederung der Patienten durch die Rückkehr in die eigene Wohnung oder aber die Vermittlung in eine Wohneinrichtung oder eine andere klinikexterne Einrichtung.

Kontakt

  • Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique

    17 avenue des Alliés
    L-9012 Ettelbrück

    Postfach 111
    L-9002 Ettelbrück

  • (+352) 2682-3700

  • Besuchszeiten
    Außerhalb der Therapiezeiten oder nach Vereinbarung. Da die Therapien eine zentrale Säule der Rehabilitation darstellen, setzen Sie sich bitte mit dem Team in Verbindung, um den Zeitplan der Person zu erfragen, die Sie besuchen möchten.