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Jugendpsychiatrie

Die Rehabilitationsabteilung für Jugendliche kann bis zu zwölf Patienten im Alter zwischen 12 und 17 Jahren aufnehmen, die von psychischen Störungen mit Selbst- oder Fremdgefährdung betroffen sind.

Auftrag und Ziele

Die Abteilung betreut Jugendliche, die von einer psychischen Störung betroffen sind (überwiegend Störung des Sozialverhaltens, ggf. in Verbindung mit dem Missbrauch psychotroper Substanzen oder einer post-traumatischen Belastungsstörung), und soll ihre gesellschaftliche Wiedereingliederung ermöglichen.

Die Behandlung zielt auf eine Verbesserung der Kompetenzen ab, um den Patienten die familiäre, schulische/berufliche und gesellschaftliche Wiedereingliederung zu ermöglichen. Das Behandlungsumfeld ist an die Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst und soll ihnen die bestmöglichen Bedingungen bieten.

Interdisziplinäres Team

Die Patienten werden von einem mehrsprachigen, interdisziplinären Team, das sich aus verschiedenen Berufen zusammensetzt: Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psycholog, Sozialarbeiter, Lehrer, Ergotherapeut, Sozialpädagoge, Erzieher, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachpfleger in Psychiatrie und Hilfskrankenpfleger. Ein Allgemeinmediziner, der an die Abteilung angebunden ist, steht für die Behandlung somatischer Probleme zur Verfügung. Je nach den spezifischen Bedürfnissen der Patienten wird die Behandlung durch weitere Fachkräfte ergänzt: Neuropsycholog, Sporttherapeut, Psychomotoriker, Kunsttherapeut, Ernährungsberater, Hygieniker, Musiktherapeut usw.

Aufnahmebedingungen

Die meisten Patienten der Rehabilitationsabteilung für Jugendliche werden nach einer Einweisung durch ein Jugendgericht aufgenommen. Andere Jugendliche kommen aus ihrem Elternhaus, einer Wohneinrichtung, einer psychiatrischen Abteilung oder einer Akutklinik. Eine Notfallaufnahme in die Abteilung für Jugendliche der Rehaklinik ist nicht möglich: Diese fällt in den Zuständigkeitsbereich der Allgemeinkrankenhäuser.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Jugendlichen von einer psychischen Störung mit Selbst- oder Fremdgefährdung betroffen sind. Sofern sie nicht auf Anordnung eines Jugendrichters eingewiesen wurden, ist außerdem die Zustimmung der Person(en) erforderlich, die das elterliche Sorgerecht hat/haben (Eltern, Elternteil oder Vormund).

Im Idealfall wird vor der Aufnahme ein Vorgespräch mit dem Patienten und seiner Familie geführt. Da die Abteilung nur eine begrenzte Anzahl an Betten hat, erfolgt die Aufnahme auf Grundlage einer Warteliste. Bei Wartezeiten kann vor der stationären Aufnahme eine ambulante Versorgung erwogen werden.

Therapieplan

Da die meisten Jugendlichen ohne ihre Einwilligung in dieser Abteilung untergebracht sind, bemüht sich das Team besonders um ihre Compliance. In einer ersten Diagnose- und Beobachtungsphase geht es darum, den Jugendlichen und seine Problemlage näher kennenzulernen.

Außerdem werden im Rahmen des individuellen Behandlungsplans bestimmte Fertigkeiten vermittelt, die dem Patienten eine sozial angemessene und eigenständige Lebensführung ermöglichen sollen: sinnvolle Verhaltensweisen, soziale Interaktion, Beschäftigung und Umgang mit Aggressionen.

Das individuelle Programm wird an die jeweiligen Ressourcen und die Entwicklung der Jugendlichen angepasst. Je nach klinischer Entwicklung der Patienten können begleitete oder unbegleitete Ausgänge gewährt werden. Auch Übernachtungen zu Hause (eine Nacht oder ein Wochenende) können erwogen werden. Die Jugendlichen können an einem schulischen Programm innerhalb der Abteilung teilnehmen oder, sofern es ihr Gesundheitszustand erlaubt, eine externe Schule besuchen.

Einer der vorgeschlagenen Ansätze ist die dialektische Verhaltenstherapie. Dieses Therapieangebot kann sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich erfolgen. Klicken Sie auf den Button für weitere Informationen.

Die Einbindung der Familie der Jugendlichen ist von entscheidender Wichtigkeit. Die Angehörigen werden intensiv in die Betreuung der Jugendlichen einbezogen. Gemäß dem Konzept des „verlängerten Arms“ bemüht sich das Behandlungsteam, die Betreuung so weit wie möglich nach dem Vorbild der Familie durchzuführen. Die Familie wird in die Erarbeitung des Therapieprogramms einbezogen.

Aufenthaltsdauer

Die Dauer des Aufenthalts hängt von der klinischen Entwicklung des Jugendlichen ab und beträgt in der Regel zwischen vier und sechs Monaten.

Vorbereitung auf die Zeit nach dem Aufenthalt

In der letzten Phase des Aufenthalts wird die Entlassung der Jugendlichen schrittweise umgesetzt, um ihnen den Übergang vom Klinikumfeld nach Hause oder das Einleben an einem anderen, an ihre Bedürfnisse angepassten Ort zu erleichtern. Diese Ablösungsphase ist sehr stark auf die Außenwelt ausgerichtet.

Eine ambulante Nachsorge in der Poliklinik und/oder durch den Dienst für ambulante psychiatrische Pflege ist möglich und wird häufig empfohlen, um die Wiedereingliederung zu erleichtern. Auch nach dem vollstationären Aufenthalt können die Jugendlichen und ihre Familien im Rahmen einer Einzel- und/oder Familientherapie weiter betreut werden.

Kontakt

  • Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique

    17 avenue des Alliés
    L-9012 Ettelbrück

    Postfach 111
    L-9002 Ettelbrück

  • (+352) 2682-3700

  • Besuchszeiten
    Außerhalb der Therapiezeiten oder nach Vereinbarung. Da die Therapien eine zentrale Säule des Therapie- und Behandlungsvorgehens sind, setzen Sie sich bitte mit dem Behandlungsteam in Verbindung, um den Zeitplan des Jugendlichen zu erfragen, den Sie besuchen möchten.